Der Prozess
 

Da Kilians Unfall bei einem Ausflug seiner Hortgruppe geschah, war für seine Eltern klar, dass die Gemeindeunfallversicherung (GUV) die Kosten für Kilians Behandlung und Versorgung tragen würde. Mit dem Argument, Essen sei Teil der notwendigen Selbstversorgung und deshalb nicht versichert, lehnte die GUV die Kostenübernahme ab.

Das Sozialgericht Hannover gab der Klage der Eltern recht, woraufhin die GUV in Berufung ging. Der Fall lag nun in der nächsten Instanz zur erneuten Prüfung vor.

Das völlig überlastete Landessozialgericht hatte dann den beiden Parteien eine Beschleunigung des Verfahrens durch einen Berichterstatter als Einzelrichter vorgeschlagen.
Beigefügt waren dem Schreiben jüngere Urteile des Landessozialgerichts, bei denen ähnliche Fälle für die Kläger, d.h. für die verunglückten Kinder entschieden wurden.

Die GUV hatte diese Möglichkeit abgelehnt und forderte ein weiteres medizinisches Gutachten. Sie vermutete, dass Kilians Unfall durch eine schon vorher bestehende Krankheit verursacht wurde.

Seit dem Unfall waren inzwischen schon fünf Jahre vergangen! Kilian und seine Eltern benötigten dringend die Sicherheit der Versorgung durch die Versicherung und keine langen nervenaufreibenden Warte- und Entscheidungszeiten.

Am 24.02.09 fand der Prozess statt, in welchem das Landessozialgericht Kilians Eltern recht gab und die Landesunfallkasse zur Übernahme aller Kosten verpflichtete. Eine Revision beim Bundessozialgericht wurde im Urteil ausgeschlossen.

Endlich gibt es Sicherheit für Kilians Versorgung.

Die Trauer über sein Schicksal bleibt.